Wozu braucht man überhaupt einen
Kraftfahrzeug-Sachverständigen für Bewertungen und Schäden?
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- Schadensfeststellung nach einem
Verkehrsunfall
- Beweissicherung bei strittigem
Unfallhergang
- Maschinengutachten
(Gebrauchtwagenkauf)
- Fahrzeugbewertungen
(Wertgutachten)
- Oldtimergutachten
- Unfallrekonstruktionen
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| Wer kommt für die Kosten des Gutachters
auf? |
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Bei einem unverschuldeten
Unfall trägt grundsätzlich der Verursacher bzw. die eintretende
Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen,
da nach ständiger Rechtsprechung des BGH´s die Kosten für ein
Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist. |
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| Ausnahmen von dieser Kostentragungspflicht |
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Liegt der Schaden für den
Laien ersichtlich unter 700,- € kann die Einschaltung eines
Sachverständigen entbehrlich sein. In diesen Fällen zahlt die
Versicherung den Gutachter in der Regel nicht. |
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| Kosten für den Sachverständigen bei
Kaskoschadensfällen |
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Bei Kaskoschäden schickt in
der Regel die Versicherung einen eigenen Sachverständigen. Ist man
mit der Schadensfeststellung nicht einverstanden, besteht die
Möglichkeit der Anrufung eines so genannten
Sachverständigenverfahrens. In diesem Verfahren beauftragt der
Geschädigte einen Sachverständigen seines Vertrauens. Beide
Gutachten werden dann von einem Obergutachter bewertet. Einige
Rechtschutzversicherer, so z. B. der ADAC-Rechtschutz, übernehmen
die im Sachverständigenverfahren anfallenden Kosten. |
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| Reicht es nicht aus, wenn die Versicherung
des Unfallgegners einen eigenen Sachverständigen mit der
Schadensfeststellung beauftragt? |
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Der Geschädigte ist gut
beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen
Sachverständigen besteht. Der Sachverständige der
Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung,
die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte
daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der
sicherstellt, dass auch Wertminderung und Nutzungsausfall richtig ermittelt werden. |
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Bei der Vielzahl freier Sachverständiger auf dem Markt -
wie kann der Geschädigte überhaupt erkennen, einen
seriösen qualifizierten Sachverständigen zu beauftragen? |
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Der
Geschädigte sollte darauf achten, dass der Sachverständige
Kfz-Meister oder Dipl.-Ing. ist und darüber hinaus
Mitglied in einem anerkannten Berufsverband wie zum
Beispiel dem Berufsfachverband für das
Sachverständigen
und Gutachterwesen e.V.
oder
der Deutschen Sachverständigen Gesellschaft. |
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Bei
Kaskoschäden schickt in der Regel die Versicherung einen
eigenen Sachverständigen. Ist man mit der
Schadensfeststellung nicht einverstanden, besteht die
Möglichkeit der Anrufung eines so genannten
Sachver-ständigenverfahrens. In diesem Verfahren
beauftragt der Geschädigte einen Sachverständigen seines
Vertrauens. Beide Gutachten werden dann von einem
Obergutachter bewertet. |
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Ist es nicht günstiger, bei
einem einfachen Schaden lediglich einen Kostenvoranschlag in meiner
Reparaturwerkstatt einzuholen? |
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Der Geschädigte, der sich nur
auf den Kostenvoranschlag seiner Werkstatt verlässt, erlebt häufig
böse Überraschungen. So hat der Kostenvoranschlag später keine
Beweissichernde Funktion. Zumeist fehlt auch eine Aussage zur
Wertminderung. Erst der Sachverständige kann erkennen, ob es sich
tatsächlich um einen so genannten einfachen Schaden handelte. Häufig
sind bei einem vermeintlich leichten Blechschaden tragende Teile
beschädigt bzw. bei einem auf den ersten Blick sehr erheblichen
Schaden können die Reparaturkosten minimal sein. In jedem Fall also
fährt der Geschädigte bei Einschaltung eines qualifizierten
unabhängigen Sachverständigen auf Nummer sicher. |