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Falls Ihr
Fahrzeug durch andere beschädigt wurde und diese
Schuld an diesem Ereignis sind, liegt ein
Haftpflichtschaden vor. Der Verursacher bzw.
dessen Haftpflichtversicherung ist verpflichtet,
den entstandenen Schaden zu begleichen. Sie haben
als Geschädigter das Recht auf Feststellung der
Schadenhöhe (Unfallgutachten) durch einen
qualifizierten Kraftfahrzeug-Sachverständigen.
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Ich
begutachte Personenwagen, Transporter,
Geländewagen, Nutzfahrzeuge, Motorräder. Falls Ihr Fahrzeug
nicht mehr fahrbereit bzw. verkehrssicher ist,
besichtige ich dieses vor Ort. Die Besichtigung
findet am Tag der Auftragserteilung, spätestens
am Folgetag statt.
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Ein
Unfallgutachten dient zunächst der
Beweissicherung und dokumentiert die Fahrzeugdaten
und den Fahrzeugzustand. Im Unfallgutachten
ermittle ich u. a. den Wiederbeschaffungswert
(Fahrzeugwert vor dem Unfall) und den Restwert
(Fahrzeugwert nach dem Unfall). Ich schätze die
Reparaturzeit realistisch ein, damit Sie die
Ausfallentschädigung oder den Leihwagen geltend
machen können.
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